Ich habe einen Gutschein eingelöst, aber es wurde nicht die gesamte Gutscheinsumme verrechnet. Was ist schiefgelaufen?

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Gutscheine können nur für das Behandlungsentgelt berechnet werden. Ist der Gutscheinbetrag höher als das Behandlungsentgelt, kann maximal der Betrag des Behandlungsentgelts vom Rechnungsbetrag abgezogen werden.

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