Gutscheine können nur für das Behandlungsentgelt berechnet werden. Ist der Gutscheinbetrag höher als das Behandlungsentgelt, kann maximal der Betrag des Behandlungsentgelts vom Rechnungsbetrag abgezogen werden.
Ich habe einen Gutschein eingelöst, aber es wurde nicht die gesamte Gutscheinsumme verrechnet. Was ist schiefgelaufen?
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